Angaben über den Förderverein NeemaRehabilitation e.V. entsprechend der Selbstverpflichtung „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“
- Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- NeemaRehabilitation e.V., Karl-Junger-Straße 6, 32657 Lemgo
- Gründungsjahr des Fördervereins: 2013
- Vollständige Satzung sowie Ziele unserer Organisation
- Satzung des Fördervereins
- NeemaRehabilitation e.V. hat entsprechend seinem Leitbild folgende Ziele definiert.
- Angaben zur Steuerbegünstigung
Laut Freistellungsbescheid (Steuernummer 329/5753/0740) des Finanzamts Lemgo ist NeemaRehabilitation e.V. wegen Förderung der Hilfe für Zivilbeschäftigte und behinderte Menschen sowie Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen. - Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Rita Siemer, 1. Vorsitzende
Klaus-Peter Meiners, 2. Vorsitzender
Maria Schwake, Schatzmeister - Bericht über die Tätigkeiten des Fördervereins
Die Aktivitäten des Fördervereins werden in einem jährlichen Tätigkeitsbericht dargelegt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Über die laufenden Aktivitäten des Projektes vor Ort können sich Interessierte auf dieser Homepage informieren. - Personalstruktur
Der gemeinnützige Förderverein NeemaRehabilitation e.V. hat ausschließlich ehrenamtlich tätige Mitglieder. - Angaben zu Mittelherkunft
- Die Einnahmen des Fördervereins stammen aus
- Spenden von Einzelpersonen und Personengruppen
- Aktivitäten des Vereins oder zu Gunsten des Vereins
- Mitgliedsbeiträgen
- Angaben zur Mittelverwendung
Die Einnahmen des Vereins fließen zu 100% direkt oder mittelbar in die Unterstützung des Projektes NeemaRehabilitation in Iringa, Tansania. Im Detail gibt der Tätigkeitsbericht über die Mittelverwendung Auskunft.
Über die Verwendung der Mittel im Einzelnen entscheidet der Vorstand.
Eine Prüfung der Vereinskasse (Einnahmen und Ausgaben) erfolgt jährlich im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Vereins durch zwei Kassenprüfer. - Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten
keine - Zahlungen von natürlichen und juristischen Personen, die mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen (siehe Tätigkeitsbericht).
Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird von unserem internen Prüfgremien (zwei Kassenprüfer) kontrolliert.
Der Vorstand